Verwaltungsrecht - Öffentliches Baurecht

 

Das Verwaltungsrecht ist angesichts der Erfahrungen der Anwältin in Polizei, Justiz und Hochschulen ein Schwerpunkt der Kanzlei.

 

Wenn Anträge von Behörden abgelehnt werden oder Sie durch negative Behördenbescheide betroffen sind, finden Sie hier Unterstützung.

 

Eine besondere Spezialisierung besteht im Öffentlichen Baurecht, einem Teilbereich des Verwaltungsrechts. Die Anwältin berät und vertritt Sie bei Fragen der Zulässigkeit eigener oder nachbarlicher Bauvorhaben, bei Ablehnung Ihrer Anträge auf Erteilung von Baugenehmigungen oder Bauvorbescheiden sowie im Falle von Nachbarwidersprüchen- und Nachbarklagen.

 

Zum Öffentlichen Baurecht gehört u.a. der Denkmalschutz.

 

 

 

 

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