Verfassungsrecht - Verfassungsbeschwerden

 

Die Anwältin vertritt Sie, wenn nötig, bis zum Bundesverfassungsgericht und bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

 

Verfassungsbeschwerden richten sich gegen die letztinstanzlichen Gerichtsentscheidungen. Ob das Bundesverfassungsgericht mit einer Sache befasst werden soll, entscheidet sich damit erst, wenn die Gerichte in letzter Instanz entschieden haben.

 

Da es beim Bundesverfassungsgericht keine Fristverlängerungen gibt, nicht einmal für das Nachreichen von Anlagen, ist nach einer letztinstanzlichen Entscheidung Eile geboten. Dies gilt vor allem bei Neubauftragung mit einer verfassungsrechtlichen Streitigkeit. Ein verfassungsrechtliches Mandat kann nur angenommen werden, wenn eine ausreichende Befassung mit der Materie zeitlich möglich ist, wenn also die gesamten Unterlagen und gerichtlichen Entscheidungen aller Instanzen vor Fristablauf zur Kenntnis genommen und verfassungsrechtlich überprüft werden können.

 

Hier finden Sie ein Beispiel für ein Eilverfahren in einem Konkurrentenstreitverfahren beim Bundesverfassungsgericht und die dazugehörige Verfassungsbeschwerde sowie eine interessante Entscheidung zum Hochschulrecht zur Habilitation, s. unter Kuriositäten.

 

Sie haben Fragen oder wollen zu diesem Bereich einen Termin vereinbaren?

Rufen Sie an unter +49 4561 / 71417-01 oder senden Sie eine Mail an

wehner@kanzlei-wehner.de